Einleitung
Die OHI GmbH ist in der Aus- und Weiterbildung im Bereich Augenoptik, Kontaktlinsenoptik, Optometrie und Hörgeräteakustik etabliert. Sie hält einen Lehrbetrieb ab und führt entsprechende Lehrveranstaltungen und berufsspezifische Trainings in den angeführten Bereichen durch. Als verlässlicher Partner für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und selbstverständlich im Wesentlichsten für jene Personen, welche sich zu einer Ausbildung zum Augenoptiker/in und/oder Hörgeräteakustiker/in entschieden haben, fühlen wir uns im korrekten Umgang mit unseren Partnern, Mitarbeitern, Lieferanten und allen Geschäftspartnern verantwortlich. Dies hat uns motiviert den nachfolgenden Verhaltenskodex zu erarbeiten, welcher unsere Trainer/innen bei ihren Tätigkeiten am OHI unterstützt. Das Auftreten und Wirken unserer Vortragenden, Trainer/innen und Mitarbeiter/innen ist kausal für die Wirkung und Vorbildfunktion nach innen und außen. Der OHI Verhaltenskodex ist Grundlage für die moralischen, ethischen und rechtlich einwandfreien Verhaltensweisen aller am OHI Beschäftigten.
Wien, im November 2015
Für die Geschäftsführung – Harald Belyus, MSc & Walter Gutstein, PhD
Übersicht
- Anwendungsbereich
- Verantwortlichkeit und Konsequenzen
- Einhaltung von Gesetzen
- Umgang mit Lehrgangsteilnehmer/innen, Unternehmern in der Augenoptik und Hörgeräteakustik und öffentlichen Einrichtungen
- Urheberrecht
- Feedback und pädagogische Leitung
- Verbot von Alkohol, Geschenkannahme und „Anfüttern“
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Gleichbehandlung
1. Anwendungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter/innen, Vortragende, Trainer/innen und Kursleiter/innen der OHI GmbH. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex wird in allen Dienstverträgen und Werkverträgen der OHI GmbH festgehalten.
Darüber hinausgehend ist es im Interesse der OHI GmbH dass dieser Verhaltenskodex auch ihren Partnern, den Lehrgangsteilnehmer/innen, den Unternehmern in der Augenoptik und Hörgeräteakustik und öffentlichen Einrichtungen zur Kenntnis zu bringen.
2. Verantwortlichkeit und Konsequenzen
Prinzipiell ist jeder Vortragende, Trainer/innen und Kursleiter/innen der OHI GmbH für die Einhaltung und Umsetzung des Verhaltenskodex eigenverantwortlich verpflichtet. Geschäftsführer und Kursleiter haben den Mitarbeitern der OHI GmbH in ihrer gelebten Praxis ein Vorbild zu sein und haben die Pflicht den Mitarbeiter/innen betreffen dem Umgang mit dem Verhaltenskodex zu schulen und auf die Einhaltung der Regeln zu achten.
Der Verhaltenskodex bietet eine Basis für den Umgang mit Lehrgangsteilnehmer/innen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen – kann aber nicht den gesunden Menschenverstand ersetzen, welcher neben den strikt zu befolgenden, gesetzlichen Vorgaben, für die moralischen und ethischen Überlegungen als permanenter Maßstab dient.
Grobe Verstöße gegen die Richtlinien im vorliegenden Verhaltenskodexes führen zu Disziplinarmaßnahmen, welche bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichen können, sofern dies für die Geschäftsführung arbeitsrechtlich gedeckt ist und keinem sonstigen Gesetz widerspricht.
In nicht einschätzbaren Grenzfällen oder bei auftretenden Fragen zum Verhaltenskodex kann die Geschäftsführung der OHI GmbH jederzeit
unter der Mailadresse organisation@ohi.at oder
telefonisch unter +43 (1) 2700278
kontaktiert werden.
3. Einhaltung von Gesetzen
Bei allen Handlungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der OHI GmbH sind geltende Gesetze uneingeschränkt einzuhalten. Alle Mitarbeiter/innen, Vortragende, Trainer/innen und Kursleiter/innen sind angehalten sich über die in ihrem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften – insbesondere hinsichtlich der berufsrechtlichen Vorschriften in den Gewerben Augenoptiker, Hörgeräteakustiker und Kontaktlinsenoptiker, am Laufenden zu halten. In Zweifelsfällen kann jederzeit steht die Geschäftsführung der OHI GmbH für Entscheidungen zur Verfügung.
4. Umgang mit Lehrgangsteilnehmer/innen, Unternehmern in der Augenoptik und Hörgeräteakustik und öffentlichen Einrichtungen
Die Mitarbeiter/innen, Vortragende, Trainer/innen und Kursleiter/innen der OHI GmbH sind Dienstleister im Rahmen der Aus- und Fortbildung in der Augenoptik, Optometrie und Hörgeräteakustik. So gilt es die Werte der OHI GmbH wie Fachkompetenz, Professionalität, Wertschätzung, Höflichkeit und Geduld zu leben und unter Beweis zu stellen. Das Auftreten alle bei der OHI GmbH Beschäftigen soll zu einem uneingeschränkten Weiterempfehlen unserer Bildungseinrichtung führen können.
Die Trainer/innen am OHI sorgen deshalb für ein optimales Klima um die Lehrinhalte an die Kursteilnehmer/innen zu transferieren und zu festigen. Ein weiteres erklärtes Ziel der OHI ist den Lehrgangsteilnehmer/innen Freude beim Erarbeiten der Kenntnisse zu vermitteln. Im Idealfall verhilft eine solche Freude zum Schritt vom Beruf zur Berufung.
Der Umgang zwischen Mitarbeiter/innen, Vortragende, Trainer/innen, Kursleiter/innen und Lehrgangsteilnehmer/innen der OHI GmbH soll demnach in einem Umfeld von gegenseitigem Respekt stattfinden. Professionelle Umgangsformen und Geduld werden dabei vorausgesetzt. Eine höfliche Anrede sowie eine achtungsvolle Gesprächskultur zählen dabei zu den Eckpfeilern einer guten Kommunikation. Das Ansprechen der Lehrgangsteilnehmer/innen „per Sie“ wird dabei ausdrücklich empfohlen.
Die Interaktion zwischen Vortragende bzw. Trainer/innen und den Lehrgangsteilnehmer/innen darf nicht zu Nachteilen aufgrund eines Autoritätsverhältnisses oder ungleicher Machtverhältnisse führen. So muss zu jeder Zeit ein professionelles Verhältnis zwischen Vortragende bzw. Trainer/innen und den Lehrgangsteilnehmer/innen vorherrschen. Sollte ein besonderes Naheverhältnis zwischen einem/r Vortragende/n bzw. Trainer/innen und einem/r Lehrgangsteilnehmer/in vorliegen, so ist dies der Geschäftsführung der OHI GmbH mitzuteilen um mögliche Interessenskonflikte zu hinterfragen und in Folge auszuschließen. Gegebenfalls wird in einem solchen Fall die pädagogische Leitung der OHI GmbH zur Evaluierung integriert.
5. Urheberrecht
Die Vortragenden, Trainer/innen und Kursleiter/innen der OHI GmbH verpflichten sich, in ihrer Tätigkeit das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und dieses nicht zu verletzen. Verwendet ein/e Vortragende/r, Trainer/in oder Kursleiter/in bei der Schaffung von Arbeitsresultaten bestehende Werke firmenfremder Dritter (Bilder, Texte, Grafiken, Animationen, Ton- und Filmaufnahmen usw.), ist er/sie dafür verantwortlich, dass er/sie die erforderlichen Nutzungsrechte einholt oder zuvor die Geschäftsleitung ersucht, diese einzuholen.
6. Feedback und pädagogische Leitung
Nach jedem Lehrgangsblock werden die Lehrgangsteilnehmer/innen gebeten einen Feedbackbogen zu den Leistungen der im jeweiligen Lehrgangsblock tätigen Vortragenden und Trainer/innen auszufüllen. Dies erfolgt elektronisch über die Website der OHI GmbH. Die Vortragenden und Trainer/innen erhalten ihr persönliches Feedback spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des betreffenden Lehrgangs. Dieses Feedback dient unter anderem zur Qualitätssicherung und als eine der Grundlagen für Mitarbeitergespräche, in welche auch die pädagogische Leitung beigezogen werden kann.
Mitarbeitergespräche sind mindestens einmal jährlich zu führen, wobei eine häufigere Umsetzung erwünscht ist.
7. Verbot von Alkohol, Geschenkannahme und „Anfüttern“
Die Konsumation von alkoholischen Getränken ist während der Tätigkeit in der Arbeitszeit selbstverständlich nicht erlaubt.
Allen bei der OHI GmbH Beschäftigten ist sowohl das direkte als auch das indirekte Anbieten oder Annehmen von Geschenken oder auch Vorteilen verboten. Vorteile – sogenanntes „Anfüttern“ – können auch Einladungen oder Ähnliches sein, die ein im Geschäftsalltag übliches Ausmaß überschreiten.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Weitergabe von Arbeitsresultaten (Skripten, usw.) an anderen Personen als an Lehrgangsteilnehmer/innen ist untersagt. Prinzipiell ist die Datenverwendungserklärung gültig, welche in der jeweils gültigen Fassung auf
www.ohi.at/datenverwendungserklaerung
einsehbar ist.
Besonders zu beachten ist die Privatsphäre von Lehrgangsteilnehmer/innen und Kollegen der OHI GmbH. Sie stellt ein wichtiges Grundrecht dar, welches zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden darf.
Auskünfte zu firmenbezogenen Themen der OHI GmbH dürfen gegenüber Medien aller Art ausschließlich von der Geschäftsleitung gegeben werden.
9. Gleichbehandlung
Für alle Beschäftigten der OHI GmbH ist die Gleichbehandlung von Angehörigen aller ethnischen bzw. gesellschaftlichen Gruppen beider Geschlechter selbstverständlich. Jede Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund Geschlecht, sexueller Orientierung, kultureller Zugehörigkeit, religiöser Zugehörigkeit, Alter, Herkunft oder Behinderung ist ausnahmslos zu unterlassen und wird von der Geschäftsleitung nicht toleriert. Als Benachteiligung werden zum Beispiel bereits Äußerungen oder Anspielungen betrachtet.